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   BGH, 02.06.1976 - IV ZB 50/75   

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https://dejure.org/1976,5210
BGH, 02.06.1976 - IV ZB 50/75 (https://dejure.org/1976,5210)
BGH, Entscheidung vom 02.06.1976 - IV ZB 50/75 (https://dejure.org/1976,5210)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 1976 - IV ZB 50/75 (https://dejure.org/1976,5210)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Wiedereinsetzung bei Antragstellung auf Bewilligung des Armenrechts für eine beabsichtigte Berufung innerhalb der Berufungsfrist - Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Berufungsverfahren bei Gewährung in erster Instanz

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 119; ZPO § 233; ZPO § 236; ZPO § 516

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1976, 965
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZB 14/57

    Wiedereinsetzung nach Armenrechtsverweigerung

    Auszug aus BGH, 02.06.1976 - IV ZB 50/75
    Ist - wie hier - ein Gesuch um Bewilligung des Armenrechts für eine beabsichtigte Berufung innerhalb der Berufungsfrist gestellt und wegen fehlender Armut zurückgewiesen worden, so ist die Wiedereinsetzung gerechtfertigt, wenn die Partei vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung des Armenrechtsgesuchs wegen Verneinung der Armut rechnen mußte (BGHZ 26, 99, 101; BGH LM ZPO § 236 Nr. 4 = NJW 1952, 1335; siehe auch ZPO § 233 Nr. 14).
  • BGH, 15.10.1974 - VI ZB 9/74

    Armenrecht - Erhebliche Einkommenserhöhung - Vertrauen auf Zustand -

    Auszug aus BGH, 02.06.1976 - IV ZB 50/75
    Etwas anderes kann nur gelten, wenn die Partei trotz der Bewilligung des Armenrechts in der ersten Instanz entweder wegen der bereits damals tatsächlich bestehenden, besonders günstigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse oder aber auf Grund einer in der Zwischenzeit eingetretenen positiven Veränderung in diesen Verhältnissen vernünftigerweise nicht erwarten konnte, erneut das Armenrecht zu erhalten (vgl. BGH LM ZPO § 119 Nr. 4 und BGH NJW 1975, 121).
  • BGH, 20.01.1964 - II ZR 72/62
    Auszug aus BGH, 02.06.1976 - IV ZB 50/75
    War die Erwartung nicht gerechtfertigt, etwa weil die Partei erkennen konnte, daß die Armut in dem Gesuch nicht hinreichend dargetan war, so kann ihr die Wiedereinsetzung nicht erteilt werden (BGH LM ZPO § 233 Hc Nr. 12 = NJW 1964, 868).
  • BGH, 28.06.1952 - II ZR 274/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.06.1976 - IV ZB 50/75
    Ist - wie hier - ein Gesuch um Bewilligung des Armenrechts für eine beabsichtigte Berufung innerhalb der Berufungsfrist gestellt und wegen fehlender Armut zurückgewiesen worden, so ist die Wiedereinsetzung gerechtfertigt, wenn die Partei vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung des Armenrechtsgesuchs wegen Verneinung der Armut rechnen mußte (BGHZ 26, 99, 101; BGH LM ZPO § 236 Nr. 4 = NJW 1952, 1335; siehe auch ZPO § 233 Nr. 14).
  • BGH, 02.10.1974 - IV ZB 23/74

    Gesuch um die Bewilligung des Armenrechts - Rechtfertigung der Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 02.06.1976 - IV ZB 50/75
    Die Partei braucht daher regelmäßig nicht mit der Ablehnung ihres Gesuchs wegen Verneinung der Armut zu rechnen (vgl. den Beschluß des erkennenden Senats vom 2. Oktober 1974 - IV ZB 23/74).
  • RG, 11.10.1932 - III 412/31

    Bedeutet die zu späte Ablehnung des für die Berufungsinstanz nachgesuchten

    Auszug aus BGH, 02.06.1976 - IV ZB 50/75
    Ob die Partei mit der Ablehnung des Gesuchs an sich rechnen mußte, ist nicht nach objektiven Tatsachen, sondern subjektiv nach den Erwägungen und Möglichkeiten der Partei festzustellen (RGZ 138, 247, 249).
  • BGH, 05.04.1978 - IV ZB 2/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Falle der Ablehnung eines

    Im Falle der Ablehnung des Armenrechtsgesuchs ist eine Wiedereinsetzung gerechtfertigt, wenn die Partei vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung des Gesuchs wegen Verneinung der Armut rechnen mußte (BGH VersR 1976, 965).
  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 125/77

    Anspruch auf Einräumung von Miteigentum zur Hälfte an einem Hausgrundstück -

    Im Falle der Ablehnung des Armenrechtsgesuchs ist eine Wiedereinsetzung gerechtfertigt, wenn die Partei vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung des Gesuchs wegen Verneinung der Armut rechnen mußte (BGH VersR 1978, 670; 1976, 965 m.w.N.).
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